Auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichv) müssen Regale alle 12 Monate im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung kontrolliert werden. Überprüft werden dabei die statischen Eigenschaften, die Standsicherheit, Beschädigungen und die technischen Angaben.
Unter anderem achten wir hierbei auf den lotgerechten Stand der Regalstützen, auf Risse in Schweißnähten oder im Grundmaterial, den Zustand und die Wirksamkeit der Sicherungen und ob die Stabilität der Ladeeinheiten gegeben ist.
Diese Überprüfungen müssen von nach DIN EN 15635 ausgebildeten Regalinspekteuren durchgeführt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Gesetze, Verordnungen und Regeln der Berufsgenossenschaften sowie die europäischen Normen, die speziell für Regale gelten, eingehalten werden.
Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der nötigen Maßnahmen und Prüfungen für alle Arten von Regalen wie z.B.:
Fachbodenregale
Büroregale
Weitspannregale
Palettenregale
Kragarmregale